Hier finden Sie uns:

Essener Kanu- und Segelgesellschaft e.V.
Freiherr-vom-Stein-Str. 386f
45133 Essen-Baldeney
Telefon: +49 (0)201 46686089
 

Das Heimatrevier der EKSG ist der Baldeney-See im Süden von Essen.

Unser Baldeneysee besteht seit dem Jahre 1933, als die Wehre im Werdener Staudamm geschlossen wurden. Er hat sich seitdem zu einem sehr schönen und beliebten Naherholungsgebiet, aber auch zu einem international genutzten Sportrevier entwickelt. Um seine Zukunft nicht dem Zufall zu überlassen, hat die Stadt Essen ein Entwicklungskonzept in Auftrag gegeben, das zur Zeit unter Beteiligung der Bürger diskutiert und beraten wird. Dieses Konzept ist unter
https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/61/dokumente_7/aktionen/baldeneysee/Entwicklungskonzept_Baldeneysee.pdf
im Internet zu finden. Als Umweltwart der EKSG kümmere ich mich um dieses Konzept und freue mich über Anregungen und Bedenken, die ich dann weiter geben werde.(Kontakt siehe unten auf dieser Seite)

Eine allgemeine ausführliche Beschreibung des Baldeneysees und seiner Geschichte habe ich in Wikipedia gefunden. Daher beschränke ich mich im Folgenden auf Einzelheiten, die für aktive Wassersportler auf dem Baldeneysee und solche, die es werden wollen, wichtig sind.

Das Bootshaus der EKSG liegt am nördlichen Ufer des Sees bei Ruhr-Kilometer 31.2 unmittelbar neben dem Schloss Baldeney. Der Baldeneysee ist die Perle in einer Kette von Ruhr-Stauseen.Die Erweiterung der Ruhr zum See beginnt an der Kampmannsbrücke etwa 6 km flussauf von unserem Bootshaus. Mit gesetzten Segeln kann man bis zur alten Kupferdreher Eisenbahnbrücke fahren (etwa 5 km). Bis zum Stauwehr sind es knapp 2km. 

So hat man vom Steg unseres Clubs aus bei jedem Wind ausreichend Raum zum Segeln. Die Kanuten können flussauf ohne Unterbrechung 10 km bis zum Spillenburger Wehr paddeln. Dort gibt es eine Bootsrutsche. Die Staumauer am unteren Ende des Sees hat einen Durchlass, der es ermöglicht, Paddelboote ins Unterwasser zu tragen. Größere Boote können die Schleuse benutzen. Der Schleusenhub beträgt 8m. Durch diese Schleuse haben alle Wassersportler vom Baldeneysee Anschluss an die weite Wassersportwelt. Bis zum Rhein sind es 31 km.

Die Ruhr ist von der Schlossbrücke Mülheim (Ruhrkilometer 12,2) bis zur zornigen Ameise in Essen (Ruhrkilometer 41,4) Landeswasserstraße. Auf diesem Abschnitt gilt die Ruhrschifffahrtsverordnung. Die darin niedergelegten Fahrregeln weichen teilweise von den Vorschriften der Binnenschifffahrtsstraßenordnung ab. Ebenso die Vorschriften über die Kennzeichnung der Schiffe.

Besonders wichtig ist der §13 "Verhalten bei Hochwasser". Er besagt, dass von einem Wasserstand von 3,58m gemessen am Ruhrpegel Hattingen das Befahren der Ruhr verboten ist. Für den Baldeneysee beträgt der entsprechende Pegelstand 4,31m. Das hat in der Vergangenheit schon dazu geführt, dass Regatten auf dem Baldeneysee abgesagt werden mussten. Nachrichten für die Freizeitkapitäne auf der Ruhr werden in den Bekanntmachungen der Bezirksregierung Düsseldorf veröffentlicht.

Paddeln und Segeln sind Sportarten, die eng mit der Natur verbunden sind. Naturfreunde finden am und im Baldeneysee eine reiche Tier- und Pflanzenwelt. Am nördlichen Ufer im Heisinger Bogen gibt es ein Laich- und Vogelschutzgebiet, das nicht befahren werden darf, vom Ufer aber durch Freischnitte teilweise einsehbar ist.

Segeler und Paddler können am Baldeneysee ihren Sport in engem Kontakt zu einer teilweise einmaligen Natur ausüben, insbesondere am Heisinger Bogen und in der Heisinger Aue..  Ich möchte hier auf einen Beitrag verweisen, den ich auf der Internetseite des NABU gefunden habe:
www.nabu-ruhr.de/veranstaltungen/exkursionen-berichte/heisinger-aue/

 

- Bearbeitung noch nicht abgeschlossen; Bearbeitungsstand: 3.6.15

Geplante Erweiterung um die Punkte
- Tier- und Pflanzenwelt
- Zukunftsaussichten

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Befahrungssituation

 

Befahrungsregeln an der Ruhr

Die Ruhr ist von der Mündung in den Rhein bis Ruhr-km 41,4 in Essen-Rellinghausen, Zornige Ameise, für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb schiffbar. Zwischen der Mündung in den Rhein und der Schlossbrücke in Mülheim an der Ruhr (Ruhr-km 12,2) ist die Ruhr als Bundeswasserstraße und von hier bis Ruhr-km 41,4 als Landeswasserstraße ausgebaut.

Der Geltungsbereich der Ruhrschifffahrtsverordnung umfasst den Abschnitt von der Schlossbrücke in Mülheim/Ruhr (Ruhr-km 12,2) bis zur Grenze des Regierungsbezirkes Düsseldorf bei Essen-Burgaltendorf (Ruhr-km 47,8 rechtes und Ruhr-km 49,32 linkes Ufer).

Die Ruhrschifffahrtsverordnung besagt, dass von der Grenze des Regierungsbezirkes Düsseldorf (Essen-Burgaltendorf) bis zum Ruhr-km 41,4 (Essen-Rellinghausen) jeglicher - auch der unmotorisierte - Schiffsverkehr ab einem Wasserstand von 239 cm und mehr am amtlichen Pegel Hattingen untersagt ist.

Bei einem Wasserstand von mehr als 358 cm am amtlichen Pegel Hattingen ist jeglicher Fahrzeugverkehr im gesamten Geltungsbereich der Ruhrschifffahrtsverordnung untersagt.

Ausgenommen hiervon ist der Baldeneysee bis zu einem Wasserstand von 431 cm am amtlichen Pegel Hattingen. Weiterhin ist ab einem Wasserstand von mehr als 312 cm am amtlichen Pegel Hattingen, damit zu rechnen, dass einzelne Fahrinnentonnen durch die Strömung versetzt werden. Bis zur Wiederherstellung ihrer ordnungsgemäßen Lage und einer Überprüfung der Fahrwassertiefe geschieht das Befahren auf eigene Gefahr. Außerhalb der Verkehrssaison (15. April bis 15. Oktober) erfolgt das Befahren immer auf eigene Gefahr (vgl. Ruhrschifffahrtsverordnung - RuhrSchVO - vom 01. Dezember 2009, §1 und §13 sowie die Webseiten der Bezirksregierung Düsseldorf).

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